Allgemeine Gschäftsbedingungen

Dienstleistung

Der Betreiber dieses Unterkunftsverzeichnisses wird folgend "Anbieter" genannt.
Gewerbliche Nutzer dieses Unterkunftsverzeichnisses werden folgend "Vermieter" genannt.
Endkunden bzw. Nutzer des Unterkunftsverzeichnisses werden "Gäste" genannt.

Der Anbieter stellt ausgesuchten Vermietern dieser Werbegemeinschaft die Nutzung des Unterkunftsverzeichnisses im Internet zur Verfügung, welche der Verfügbarkeitsabfrage und Darstellung von Unterkünften zum Zwecke der Vertragsanbahnung dient. Der resultierende Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande. Der Anbieter wird ausschließlich vermittelnd tätig.

Informationen zur VERORDNUNG (EU) 2019/1150 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, folgend "P2B-Verordnung" genannt

zu Artikel 3 der P2B-Verordnung

Die Nutzung des Unterkunftsverzeichnisses ist ausschließlich ausgewählten Vermietern der Werbegemeinschaft möglich. Die Aufnahme zusätzlicher Vermieter ist derzeit nicht vorgesehen. Rückfragen hierzu bitte an die Heutelbeck GmbH, Geschäftsführerin Iris Heutelbeck (siehe Impressum). Der Vertrag mit dem Vermieter läuft bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Danach verlängert er sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Anbieter ist berechtigt bei Zahlungsverzug des Vermieters den Interneteintrag zu sperren und erst nach Eingang der Zahlung wieder freizuschalten.

Die Rechte der vom Vermieter eingepflegten Inhalte wie Unterkunftsdaten, Beschreibungstexte und Unterkunftsfotos die sein geistiges Eigentum sind, verbleiben beim Vermieter. Der Anbieter erhebt keinen Anspruch darauf.

zu Artikel 5 der P2B-Verordnung

Die das Ranking bestimmenden Hauptparameter der Unterkunftssuche: Bei der Unterkunftssuche werden zunächst diejenigen Unterkünfte ermittelt, die den Vorgaben des Verbrauchers entsprechen. Diese Vorgaben betreffen die Ausstattungskriterien der Unterkunft sowie die Verfügbarkeit der Unterkunft zum vorgegebenem Zeitraum. Die in der Suche dargestellte Unterkunftsliste unterliegt der vorgegebenen Sortierung. Dabei wird die so benannte "zufällige Sortierung", die der Voreinstellung entspricht, wie folgt generiert:

Unterkünfte deren Freimeldungsdaten in den letzten 4 Tagen aktualisiert wurden, werden der ersten Gruppe zugeordnet und alle anderen Unterkünfte der zweiten Gruppe. Innerhalb der Gruppen werden die Unterkünfte nach Zufall sortiert. Die Unterkunftsliste zeigt zunächst die erste Gruppe an gefolgt von der zweiten Gruppe. Damit werden den Verbrauchern zuerst die Unterkünfte mit aktuelleren Verfügbarkeitsdaten und somit einer höheren Datenqualität angezeigt. Als Nebenparameter der Suchliste werden Unterkünfte mit Freimeldungen zu denen 30 Buchungsanfragen oder mehr erfolgten innerhalb Ihrer Gruppe am Ende einsortiert, da es sich hierbei vermutlich um eine unzureichende Pflege einzelner Freimeldungen handelt. Das Ranking kann NICHT durch Zahlung eines zusätzlichen Entgelts beeinflusst werden.

zu Artikel 9 der P2B-Verordnung

Der Vermieter kann über einen passwortgeschütztem Zugang seine Daten im Internet einsehen und pflegen. Die Internetadresse zum Systemzugang und das Passwort werden dem Vermieter bei Vertragsschluss mitgeteilt. Die Daten des Vermieters werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt, wenn der Vermieter dies nicht ausdrücklich beauftragt hat. Nach Beauftragung durch den Vermieter besteht die Möglichkeit die Freimeldungsdaten über Schnittstellen an Dritte zu liefern.

zu Artikel 11 und 12 der P2B-Verordnung

Das in Artikel 11 genannte Beschwerdemanagement und die in Artikel 12 genannte Mediation gilt nicht für den Anbieter dieses Unterkunftsverzeichnisses da es sich um ein kleines Unternehmen im Sinne des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission handelt.